4 neue (längst überfällige) Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung
Endlich tut sich etwas in der Lebensmittelkennzeichunung, was auch dem Verbraucher weiterhilft. Ab dem 13.12.14 treten neue EU-Verordnungen in Kraft. Eigentlich wären die neuen Verordnungen aus der Sicht des Verbrauchers schon lange eine Selbstverständlichkeit, diese wurden aber bisher von den wenigsten Lebensmittel-Herstellern beachtet. Und das sicher nicht grundlos. Denn wenn der Hersteller alles so genau auf der Verpackung kennzeichnen müsste, würden sicher einige Verbraucher hinterfragen, ob sie solche Zutaten wirklich verzehren wollen.
Kennen Sie das auch, im Supermarkt versucht man verzweifelt die winzig kleine Schrift auf der Lebensmittelverpackung zu lesen, aber selbst die stärkte Lesebrille nützt nichts? Da müsste schon eine Lupe zum Einsatz gebracht werden.
1.Änderung: Aber jetzt können wir uns freuen, ab dem 13.12.14 müssen alle verpflichtenden Informationen auf der Lebensmittel-Verpackung gut lesbar sein und eine Mindestgröße haben. Ich bin sehr gespannt, welche Schriftgröße die EU damit meint und werde hier ab Mitte Dezember, nach eingehender „Prüfung“ der neuen Schriftgröße auf Lebensmittelverpackungen mit einer Lesebrille Stärke 1,5, wieder berichten.
2.Änderung: Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass sog. Lebensmittelimitate besser gekennzeichnet werden müssen. Oder haben Sie bisher auf einer Packung mit „Analogkäse“ die Aufschrift gefunden, das es sich gar nicht um echten Käse handelt? Auf jeden Fall muss ab Dezember 14 der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. (Bei Produktnamen handelt es sich ja oft um sog. Phantasie-Bezeichnungen die eher selten wieder geben, um welches Lebensmittel es sich wirklich handelt). Also wird demnächst das sog. „Klebefleisch“ mit dem Hinweis versehen: „aus Fleischstücken zusammen gefügt“. Der Begriff Käse darf beim künstlich hergestellten Analogkäse gar nicht mehr verwendet werden, bin mal gespannt, wie dieser dann in Zukunft heißt.
3.Änderung: Besonders wichtig für Allergiker ist die nächste Neuerung: die 14 Stoffe, die am häufigsten allergische Reaktionen auslösen, müssen ab Dezember bei verpackten Produkten in der Zutatenliste hervorgehoben werden. Aber auch bei loser Ware ist diese Info künftig verpflichtend.
4.Änderung: zu guter Letzt müssen ab Dezember beim Online-Einkauf von Lebensmitteln die Verkehrsbezeichung, die Zutatenliste und evtl. allergene Substanzen aufgeführt werden. Bisher waren bis auf wenige Ausnahmen diese Angaben nicht verpflichtend.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Erfahrungen mit dem „Dschungel“ der Lebensmittelkenzeichnungen zumailen würden. Die besten Geschichten werden dann hier veröffentlicht.
Ihre Ursula Hübner
Quelle: Aid-Informationsdienst